Garantie und Gewährleistung

Alle unsere angebotenen gebrauchten Kameras, Objektive und sonstiges Fotozubehör sind älter als 20 Jahre und in einem altersgerecht gebrauchten Zustand, mit den jeweils beschriebenen nutzungsbedingten Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen.

Auf alle unsere Artikel haben Sie als privater Käufer 12 Monate Gewährleistung.

Das ist ein gesetzlich verankerter Anspruch und beschreibt Ihre Rechte als Käufer gegenüber uns als Verkäufer, falls die Kaufsache mangelhaft ist.

Selbstverständlich erhalten Sie einen optisch und technisch einwandfreien Artikel, so wie im jeweiligen Angebot beschrieben. Wir empfehlen, die Kamera und Objektive nach Erhalt zu prüfen, zu testen und sich bei erkennbaren Auffälligkeiten unmittelbar innerhalb 30 Tagen zu melden, damit wir eine Lösung anbieten können. Innerhalb dieser ersten Zeit können Sie z.B. auch vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Artikel zurück senden.

Kunden denken bei der „Gewährleistung“ bzw. Sachmängelhaftung oft an eine „Garantie“. Das sind jedoch völlig verschiedene Bedeutungen, unter „Gewährleistung“ wird die gesetzliche Sach- und Rechtsmängelhaftung verstanden, während die „Garantie“ eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers oder Herstellers ist. Bei Neuwaren ist eine Herstellergarantie über 6-12 Monate üblich, bei der der Hersteller für diesen Zeitraum für die uneingeschränkte Funktion des Artikels garantiert (Haltbarkeitsgarantie). Dabei sind oft sogar Mängel oder Schäden erfasst, die als Folge des täglichen Gebrauchs und Verschleißes entstehen. Da die Garantie eine freiwillige Leistung ist, können die Bedingungen, Dauer und der Garantieumfang vom Garantiegeber frei festgelegt werden. Der Garantiegeber stellt den Verbraucher mit seinen zusätzlichen Garantieversprechen gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung besser, der Käufer kann wählen, ob er die Garantieleistungen oder Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen will.

„12 Monate Gewährleistung“ bedeutet (im Gegensatz zur „Garantie“) keine Funktionsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie über diesen Zeitraum.
„Gewährleistung“ bedeutet,  dass Sie als Verbraucher Gewährleistungansprüche geltend machen können, wenn die Kaufsache bei der Lieferung bzw. der Übergabe einen Sach- oder Rechtsmangel aufweist. Die Lieferung gilt (auch bei einem Onlinekauf mit anschließendem Versand) dann als erfolgt, wenn die Kaufsache dem Käufer tatsächlich übergeben worden ist.

Eine alte Kamera bleibt nicht über Jahrzehnte ohne Fehler und Makel. Gerade die schönsten alten Kameras liegen oft schon seit Jahren, vielleicht Jahrzehnten unberührt in irgendwelchen Schubladen. Darunter leiden die “alten” Mechaniken, die mit Schmierstoffen versehen sind, die über die Zeit bei Nichtgebrauch verharzen. Spannfedern von Aufzügen und Verschlüssen entfalten nicht mehr ihre ursprüngliche Kraft und Genauigkeit, man spricht von der Materialermüdung. Belichtungsmesser verlieren an Genauigkeit, müssen neu justiert werden. Das alles ist bei alten, gebrauchten Kameras und Objektiven genauso normal wie bei der Technik von Oldtimer-Autos oder der Feinmechanik alter Uhren. Von Zeit zu Zeit werden eine Durchsicht, Funktionsprüfung, Reinigung und ggf. Reparatur erforderlich, um die Funktionalität alter Kameratechnik zu erhalten.

In der Regel nehmen wir im Gewährleistungsfall eine defekte Kamera gegen Kaufpreiserstattung zurück, da Reparaturkosten alter Kameratechnik meist unverhältnismäßig zum Verkaufspreis sind. Im Gewährleistungsfall können wir i.d.R. auch keinen Tausch anbieten, da die meisten Kameras seltene Einzelstücke sind.


Für viele unserer Artikel geben wir neben der gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie auf die Leistungen der Werkstatt. Sie finden diese Garantie oben rechts beschrieben.

Grundsätzlich bieten wir eine „30 Tage Vertrauensgarantie“ und darüber hinaus für viele unserer Produkte eine Werkstattdurchsicht, Werkstattüberholung (Revision, Reparatur), teilweise beim Hersteller mit Herstellergarantie. Unsere verschiedenen Leistungen zu Gewährleistung und Garantie finden sie unter „Vertrauensgarantie“.

Wartung und Garantie

 

Bei vielen unserer hochwertigen Kameras und Objektive von Leica, Rollei, Hasselblad und Mamiya haben wir in der Fachwerkstatt eine Revision (technische Wartung) durchgeführt. Diese beinhaltet eine gründliche Durchsicht, Funktionsprüfung, Reinigung und ggf. Reparatur.

Für Rollei-Kameras ab Baujahr 1960 bieten wir zum Teil – sowie optional auf Wunsch – und soweit erforderlich einen Reparaturservice einschließlich Werksgarantie. Auch einige unserer Leica Kameras und Objektive erfahren eine Revision durch den Hersteller. Hierbei wird bei Leica Objektiven z.B. die 6-Bit-Codierung nachträglich ergänzt und mit einer Gesamtabstimmung verbunden.

Sämtliche durchgeführten Revisionen sind im Revisionsbericht dokumentiert, auf diese Arbeiten und Leistungen der Werkstatt erhalten Sie 6 Monate Garantie.

Kameras und Objektive in einem altersgemäß herausragendem Topzustand und/oder bereits erfolgter technischer Revision werden mit unserem „Premium-Siegel“ und im Angebotstext entsprechend gekennzeichnet und beschrieben.

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